Kirche von Griechenland
Die Orthodoxe Kirche von Griechenland unterstand über Jahrhunderte der Jurisdiktion des Patriarchats von Konstantinopel. Erst im Zuge des griechischen Unabhängigkeitskampfes im 19. Jahrhundert, mit denen sich die Griechen aus dem Herrschaftsbereich des Osmanischen Reiches zu lösen vermochten, kam es zum Abbruch der Beziehungen zwischen der griechischen Kirche und dem Patriarchat von Konstantinopel. 1833 erklärte sich die griechische Kirche einseitig für autokephal. Nach langwierigen Auseinandersetzungen erkannte das Ökumenische Patriarchat im Juni 1850 schließlich die Autokephalie der Kirche von Griechenland an. Nach deutschem Vorbild wurden an den Universitäten von Athen und Thessaloniki theologische Fakultäten errichtet, die sich erfolgreich um eine Anhebung des Bildungsniveaus des orthodoxen Klerus in Griechenland bemühten.
Mit der Erweiterung des griechischen Staatsterritoriums im Zusammenhang mit den Balkankriegen zu Beginn des 20. Jahrhunderts kamen die sogenannten ‚Neuen Länder‘ im Norden Griechenlands hinzu, die formell weiter der Jurisdiktion des Patriarchen von Konstantinopel unterstehen, jedoch von der Synode der Kirche von Griechenland unter Leitung des Erzbischofs von Athen verwaltet werden. Seit 1977 genießt die Orthodoxe Kirche in Griechenland den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die in ihren inneren Angelegenheiten weitgehend unabhängig vom Staat agieren kann. Der Orthodoxen Kirche von Griechenland, deren höchster Repräsentant seit 2008 Erzbischof Hieronymos II. von Athen ist, gehören ca. 98% der griechischen Bevölkerung an. Der Berg Athos, die Kirche von Kreta, die Insel Patmos und der Dodekanes unterstehen jedoch, wie die griechischen Orthodoxen außerhalb Griechenlands, weiterhin der Jurisdiktion des Patriarchats von Konstantinopel.